Die Auffrischung für Profis

Mit der Kombinierten Übung nach dem Merkblatt 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) kann die Rettungsfähigkeit von Fachangestellten, Schwimmmeistern und Schwimmmeistergehilfen alle zwei Jahre verlängert werden.

Für den Einsatz in der Aufsicht sind weitere Voraussetzungen zu beachten, zum Beispiel aktueller Erste-Hilfe-Nachweis und Einweisung in das Bad.
Die Rettungsfähigkeit 94.05 stellt den Mindeststandard dar. Viele Bäder fordern diese auch von Lehrern, Trainern, Übungsleitern, Erziehern, wenn diese das Bad nutzen.

Rettungsfähigkeit nach Richtlinie 94.05 der DGfdB (veraltet: Merkblatt 94.05)

primär für Bäderfachkräfte, sekundär für alle Badmitarbeiter. Zum Teil für Lehrer, Erzieher, Trainer, Übungsleiter...

gering; weniger als 1 Stunde

nur kombinierte Übung;

Mindestalter, Erste-Hilfe-Kurs und Einweisung ins Bad
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