Rettungsfähigkeit nach Richtlinie 94.05 DGfdB - bäderseminare Dirk M. Zebisch
Mit der Kombinierten Übung nach dem Merkblatt 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) kann die Rettungsfähigkeit von Fachangestellten, Schwimmmeistern und Schwimmmeistergehilfen alle zwei Jahre verlängert werden.